Studium PLUS Ausbildung

Studieren Sie ausbildungsbegleitend mit vielen Vorteilen: Zwei Abschlüsse, finanzielle Unabhängigkeit, perfekter Industrieeinstieg, vernetztes Lernen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen von Schüler*innen zu Studium+Ausbildung

Man unterscheidet laut der Empfehlung des Deutschen Wissenschaftsrats von 2013 folgende duale, parallele und verzahnte Studienformate:

1. Ausbildungsintegrierendes Studium: Eine Berufsausbildung ist systematisch im Studiengang angelegt. Es gibt eine strukturell-institutionelle Verzahnung von Studium und Ausbildung (organisatorisch, durch Kontakt von Hochschule, Praxispartner und gegebenenfalls auch Berufs- oder Fachschulen) soiwe eine Anrechnung von Teilen der Ausbildung als Studienleistungen.

2. Ausbildungsbegleitendes Studium: Vollzeitstudium, neben dem parallel eine duale Berufsausbildung absolviert wird, ohne dass institutionell-strukturelle oder inhaltliche Verzahnungselemente zwischen Studium und Berufsausbildung existieren. Es wird der volle Umfang an zu erbringdenen Leistungspunkten an der Hochschule erworben. Es gibt keine Anrechnug von Teilen der Ausbildung als Studienleistungen.

3. Praxisbegleitendes Studium: Studium mit einem großen Umfang an Praxisanteilen, die weder institutionell-strukturell noch inhaltlich mit dem Studium verzahnt sind. Es gibt keine Anrechnung der Praxisanteile als Studienleistungen.

4. Praxisintegrierendes Studium: Praxisanteile sind systematisch und in größerem Umfang gegenüber regulären Studiengänge mit obligatiorischen Praktika im Studium angelegt und sind mindestens strukturell-institutionell mit dem Studium verzahnt (organisatorisch, durch Kontakt von Hochschule und Praxispartner). Es gibt eine Anrechnung der Praxisanteile als Studienleistungen.

Bei StudiumPLUS: Studium+Ausbildung handelt es sich an der Hochschule Offenburg um ein ausbildungsbegleitendes Studium (2.). Bei den dualen Studiengängen der DHBW handelt es sich wiederum beispielsweise um ein praxisintegrierendes Studium (4.). Das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BBIB) klassifiziert "integrierende" Studienformate als "dual", "begleitende" Modelle als nicht dual.

Ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des ausbildungsintegerierenden Modells StudiumPLUS: Studium+Ausbildung ist die Rückfalloption: es werden parallel zwei Abschlüsse (Bachelor und IHK-Facharbeiterabschluss) erworben, man hat jedoch die Möglichkeit, einen der beiden Wege abzubrechen und (erst einmal) nur den anderen zu Ende zu führen. Dies ist möglich, weil bei StudiumPLUS: Studium+Ausbildung an der Hochschule Offenburg ganz reguläre Bachelor-Studiengänge studiert werden. Ein echter Vorteil!

Als praxisbegleitende Variante des dualen Studiums (3.) ist außerdem das Studienmodell StudiumPLUS: Studium+Trainee für fast alle Studiengänge der Hochschule Offenburg möglich. Weitere Informationen zu Studium+Trainee finden Sie hier.

Ja, das wirst Du. Zunächst erhältst Du bis zum Ende der Berufsausbildung ein monatliches Ausbildungsgehalt. Nach Abschluss der Ausbildung schließt sich ein Bildungsvertrag an, der die Zeit bis zum Ende des Studiums im Rahmen von StudiumPLUS: Studium+Ausbildung einschließt.

Nein. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den Besuch der Gewerbeschule.

Ja! Sollte es mit dem Studium nicht klappen, so ist ein Ausstieg aus dem Studium möglich, ohne dass das Ausbildungsverhältnis beendet wird. Ideal und ohne jegliche zeitliche Verluste ist der Ausstieg nach dem zweiten Semester. Die Berufsausbildung wird nahtlos im dritten Jahr fortgesetzt, so dass die Berufsausbildung (IHK) nach der regulären Ausbildungszeit enden kann.

Nein, die Verzahnung zweier Bildungswege bringt keine Nachteile.

Die Vorlesungsplanung der Hochschule und der Stundenplan der Berufsschule sind in der Regel so abgestimmt, dass StudiumPLUS-Studierende an keinem der beiden Lernorte Lehrveranstaltungen versäumen und dadurch Nachteile hätten. In den Phasen, in denen sowohl die Beschulung an den Beruflichen Schulen als auch die Semester an der Hochschule stattfinden (Jahr 2), wurde hierfür in den entsprechenden Studien- und Ausbildungsrichtungen eigens der sogenannte Verzahnungstag für StudiumPLUS eingerichtet.

Dies bedeutet: Am Verzahnungstag findet jede Woche der Berufschulunterricht für die jeweilige Berufsausbildung statt. An der Hochschule finden am gleichen Tag entweder keine Vorlesungen im verzahnten Studiengang statt, oder nur diejenigen Vorlesungen/Labore, die seitens der Hochschule im Rahmen von StudiumPLUS anerkannt wurden. Das heißt StudiumPLUS-Studierende haben diese Kompetenzen bereits durch die Berufsausbildung erlangt.

Von Seiten der Berufsschulen werden alle teilnahmepflichtigen Unterrichtsfächer auf den Verzahnungstag gelegt, am zweiten Berufsschultag der Woche liegen Fächer wie zum Beispiel Deutsch, Gemeinschaftskunde und Religion, von denen StudiumPLUS Studierende aufgrund des Abiturs oder der Fachhochschulreife befreit werden (Vorraussetzung für die Teilnahme an StudiumPLUS aufgrund der notwendigen Hochschulzugangsberechtigung).

Natürlich ist der Workload durch das gleichzeitige Absolvieren zweier Bildungswege etwas höher als bei "Normalstudierenden", wobei dies hauptsächlich für das zweite Jahr im Rahmen von StudiumPLUS: Studium+Ausbildung gilt. Im ersten Jahr steht die Ausbildung im Vordergrund, im zweiten Jahr beginnt das Studium und die Ausbildung wird im Rahmen der Beschulung an den Beruflichen Schulen weitergeführt. Um dies organisatorisch zu ermöglichen, wurde hierfür eigens der sogenannte "Verzahnungstag" in Jahr 2 eingerichtet. Regulär Studierende haben in den ersten beiden Semestern daher an den Verzahnungstagen entweder keine oder nur sehr wenige Vorlesungen (die für die StudiumPLUS Studierenden aufgrund bereits erworbener Kompetenzen anerkannt wurden).

In Jahr 3, 4 und dem letzten Halbjahr steht dann wieder das reguläre Studium  im Vordergrund, die Ausbildung wird im Praxissemester nur noch durch die Abschlussprüfung beendet. Außerdem haben regulär Studierende über den gesamten Zeitraum des Studiums keine Verpflichtung, während der semesterfreien Zeiten zu arbeiten. StudiumPLUS-Studierende haben sich hierfür jedoch gegenüber Ihren Kooperationsunternehmen verpflichtet. Hierbei darf allerdings nicht vergessen werden: auch regulär Studierende arbeiten häufig in den semesterfreien Zeiten zur finanziellen Ermöglichung ihres Studiums. Und: StudiumPLUS-Studierende verfügen auch über einen regulären Urlaubsanspruch in ihren Kooperationsunternehmen während den semesterfreien Zeiten.

Außerdem genießen StudiumPLUS-Studierende den Vorteil, dass Sie während des Praxissemesters und der Bachelor-Thesis keine Einarbeitungszeit mehr benötigen, sondern sofort "loslegen" und ihre Arbeiten bereits auf ein solides Fundament von Berufserfahrung und Netzwerk im Kooperationsunternehmen stützen können.

Zusammengefasst lässt sich also sagen: Der Workload ist hauptsächlich in Jahr 2 höher im Vergleich zu regulär Studierenden, jedoch absolut machbar, und sollte in Anbetracht der viele Vorteile kein Hinderungsgrund für motivierte Teilnehmer*innen sein.

Für jeden, der mit einer Ausbildung an der Hochschule ein Studium beginnt, besteht die Möglichkeit, sich bereits erworbene Kompetenzen und Inhalte aus der Berufsausbildung auf Veranstaltungen im Studium anrechnen zu lassen. Dies ist generell unabhängig von StudiumPLUS: Studium+Ausbildung ebenso möglich.

Mögliche Anerkennungen wurden im Rahmen von StudiumPLUS durch die Bildungspartner und den Prüfungsausschuss der Hochschule im Vorfeld eingehend geprüft. Grundlage der Prüfung bildet hierfür §35, Abs 3 des LHG. Hierdurch wird gewährleistet, dass Studierenden durch Anerkennung von Ausbildungsinhalten keine Vorlesungsinhalte fehlen.

Für einen Platz im ausbildungsbegleitenden Studienmodell StudiumPLUS: Studium+Ausbildung bewerben sich interessierte Schüler*innen direkt bei den jeweiligen Kooperationsunternehmen. Diese vergeben diese dualen Plätze in der regel ca. 1 - 1,5 Jahre vor Ausbildungsbeginn. Da aber immer wieder neue Unternehmen auf StudiumPLUS aufmerksam werden, können auch kurzfristig duale Plätze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen siehe Punkt "Bewerbung Ausbildungsplatz".